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M+S Baugesellschaft
Attraktive Steuervorteile mit der degressiven AfA für Ihre Investition in moderne Stadthäuser in Schwerin
Investieren Sie in eines unserer hochwertigen Stadthäuser in Bestlage von Schwerin und profitieren Sie von der attraktiven degressiven Abschreibung (AfA) nach § 7 Abs. 5a EStG.
Ihre Vorteile im Überblick:
• 5% p.a. degressive Abschreibung: Nutzen Sie die Möglichkeit, bis zu 5% des Gebäudewertes jährlich steuerlich geltend zu machen – und das über viele Jahre hinweg.
• Gültig für Neubauten mit Baubeginn vor dem 01.10.2023: Diese Regelung gilt für Immobilien, deren Bau vor dem 01.10.2023 begonnen wurde und die vor dem 01.10.2029 fertiggestellt und vermietet werden.
• Flexibilität: Die degressive AfA kann so lange in Anspruch genommen werden, wie es wirtschaftlich sinnvoll ist, und bietet daher einen erheblichen Vorteil gegenüber der linearen Abschreibung.
Beispielrechnung: Stellen Sie sich vor, Sie investieren in eines unserer Stadthäuser. Mit der degressiven AfA können Sie bereits in den ersten Jahren nach der Fertigstellung einen erheblichen Teil Ihrer Investition steuerlich abschreiben und so Ihre Steuerlast deutlich senken.
Warum jetzt investieren? Nutzen Sie diese befristete Möglichkeit, um Ihre Rendite zu maximieren und gleichzeitig in ein wertstabiles Immobilienprojekt in einer begehrten Lage zu investieren.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen Ihren Steuerberater und erfahren Sie, wie Sie von diesem Steuervorteil profitieren können.
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